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Heimentgelt
Heimentgelt – Kosten einer stationären Pflegeeinrichtung
Das Heimentgelt umfasst alle Kosten, die ein Bewohner für die Unterbringung, Pflege und weitere Leistungen in einer stationären Pflegeeinrichtung tragen muss. Es setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen, die je nach Pflegegrad, Einrichtungstyp und individueller Wahl variieren können.
Da die Pflegeversicherung nicht alle anfallenden Kosten übernimmt, verbleibt in den meisten Fällen ein Eigenanteil, der entweder privat oder durch staatliche Unterstützungsleistungen gedeckt werden muss.
Pflegesatz
Der Pflegesatz bezeichnet das Entgelt, das für die pflegerischen Leistungen in einer Einrichtung erhoben wird. Er wird in der Regel zwischen den Trägern der Pflegeeinrichtungen und den Kostenträgern, wie beispielsweise den Pflegekassen, verhandelt und vereinbart. Die Höhe des Pflegesatzes hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter der Pflegeaufwand, die Qualifikation des Personals und regionale Gegebenheiten. Es ist wichtig zu beachten, dass der Pflegesatz nicht die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen abdeckt; diese werden separat ausgewiesen und berechnet.
Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil
Mit der Einführung des zweiten Pflegestärkungsgesetzes wurde der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) eingeführt. Dieser legt fest, dass der von den Bewohnern zu tragende Eigenanteil für die pflegebedingten Aufwendungen innerhalb einer Einrichtung einheitlich ist, unabhängig vom individuellen Pflegegrad. Ziel dieser Regelung ist es, die finanzielle Belastung für Bewohner planbarer und transparenter zu gestalten. Während die Leistungen der Pflegeversicherung je nach Pflegegrad variieren, bleibt der Eigenanteil für die Pflege innerhalb derselben Einrichtung konstant.
Entgelt für Unterkunft und Verpflegung
Dieses Entgelt deckt die Kosten für die Bereitstellung des Wohnraums sowie die Verpflegung der Bewohner ab. Dazu gehören neben den Mahlzeiten auch Dienstleistungen wie die Reinigung der Räumlichkeiten, die Bereitstellung von Bettwäsche und Handtüchern sowie die Nutzung gemeinschaftlicher Einrichtungen. Diese Kosten werden nicht von der Pflegeversicherung übernommen und müssen daher vollständig vom Bewohner selbst getragen werden.
Warum sind die Fachinformationen zum Heimentgelt wichtig?
Diese Begriffe erklären, aus welchen Faktoren sich das Heimentgelt zusammensetzt und welche staatlichen Förderungen es gibt.
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Ausbildungsvergütung
Die Kosten für die Ausbildung von Pflegekräften in Einrichtungen werden anteilig auf die Bewohner umgelegt. Dies dient der Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Ausbildung und der Deckung des Bedarfs an qualifiziertem Pflegepersonal. Die Umlage dieser Kosten ist gesetzlich geregelt und soll eine gleichmäßige Verteilung der Ausbildungskosten gewährleisten, unabhängig davon, in welcher Einrichtung die Ausbildung stattfindet.
Rechtsgrundlage und Berechnung
Die Ausbildungsumlage basiert auf dem Pflegeberufegesetz (§ 26 PflBG) und wird im Rahmen des sogenannten „generalistischen Ausbildungssystems“ erhoben. Alle Pflegeeinrichtungen – unabhängig davon, ob sie selbst ausbilden oder nicht – sind verpflichtet, sich an der Finanzierung zu beteiligen. Dadurch soll vermieden werden, dass einzelne Einrichtungen aufgrund hoher Ausbildungskosten benachteiligt werden.
Die Berechnung erfolgt auf Basis folgender Faktoren:
- Die Anzahl der auszubildenden Pflegekräfte in einer Einrichtung.
- Die regionalen Ausbildungsfonds, die von den Bundesländern organisiert werden.
- Die Gesamtkosten der Ausbildung, einschließlich der Vergütung der Auszubildenden, der Praxisanleiter sowie eventueller Zusatzkosten für Schulungen oder Lehrmaterialien.
Investitionskostenumlage
Die Investitionskostenumlage umfasst alle Kosten, die für den Bau, die Modernisierung und den Erhalt von Pflegeeinrichtungen anfallen. Diese Kosten werden in der Regel auf die Bewohner umgelegt, da die Pflegeversicherung sie nicht übernimmt.
Bestandteile der Investitionskosten
- Gebäudeabschreibungen: Kosten für den Bau oder Erwerb einer Pflegeeinrichtung, die über mehrere Jahre abgeschrieben werden.
- Instandhaltungsmaßnahmen: Reparaturen, Renovierungen und Modernisierungen zur Aufrechterhaltung des Betriebs.
- Technische Ausstattung: Anschaffung von Pflegebetten, medizinischen Geräten und anderen notwendigen Einrichtungsgegenständen.
- Finanzierungskosten: Tilgungs- und Zinszahlungen für Kredite, die zum Bau oder zur Sanierung der Einrichtung aufgenommen wurden.
Die Höhe der Investitionskosten ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. In einigen Bundesländern werden sie durch staatliche Fördermittel unterstützt, in anderen müssen sie vollständig von den Bewohnern getragen werden. Die Grundlage für die Berechnung ist meist das Sozialgesetzbuch XI (SGB XI), das die Refinanzierung von Investitionen regelt.
Entgelte für Zusatzleistungen
Zusatzleistungen sind individuelle, freiwillige Angebote, die über die regulären Pflege-, Betreuungs-, Unterkunfts- und Verpflegungsleistungen hinausgehen. Diese können vom Bewohner oder dessen Angehörigen gegen gesonderte Entgelte in Anspruch genommen werden.
Welche Zusatzleistungen gibt es?
Die Art und der Umfang der Zusatzleistungen variieren je nach Einrichtung. Sie lassen sich in verschiedene Kategorien unterteilen:
Komfortleistungen im Wohnbereich:
- Einzelzimmer mit höherem Standard
- Größere Wohnräume oder spezielle Lagen (z. B. Balkon, Gartenblick)
- Hochwertigere Möblierung oder individuelle Gestaltungsmöglichkeiten
Erweiterte Verpflegungsangebote:
- Wahlmenüs oder à-la-carte-Gerichte
- Zimmerservice für Mahlzeiten
- Besondere Diäten oder Wunschkost
Zusätzliche Pflege- und Betreuungsleistungen:
- Intensivere Einzelbetreuung durch Pflegekräfte
- Zusätzliche Therapieangebote (z. B. Massagen, Ergotherapie, spezielle Bewegungsprogramme)
- Individuelle Aktivierungsprogramme (z. B. Musiktherapie, Tiergestützte Therapie)
Hauswirtschaftliche und Serviceleistungen:
- Wäscheservice für persönliche Kleidung (wenn nicht in der Grundversorgung enthalten)
- Begleitdienste zu Arztbesuchen oder Ausflügen
- Individuelle Reinigungs- und Haushaltsdienstleistungen
Freizeit- und Kulturangebote:
- Teilnahme an externen Veranstaltungen oder exklusiven Freizeitprogrammen
- Kultur- oder Musikveranstaltungen innerhalb der Einrichtung
- Besondere Ausflüge oder Urlaubsbetreuungen
Kosten und Abrechnung
- Zusatzleistungen müssen transparent und eindeutig in einem gesonderten Vertrag oder einer individuellen Vereinbarung festgehalten werden.
- Die Entgelte für Zusatzleistungen dürfen nicht willkürlich erhoben werden – sie müssen wirtschaftlich begründet und angemessen sein.
- Die Abrechnung erfolgt in der Regel monatlich oder nach erbrachter Leistung und ist vom Bewohner oder den Angehörigen selbst zu tragen.
- Pflegekassen übernehmen die Kosten für Zusatzleistungen in der Regel nicht – sie müssen also privat finanziert werden.
Rechtliche Vorgaben und Transparenz
- Pflegeeinrichtungen sind verpflichtet, eine klare Übersicht über angebotene Zusatzleistungen und die damit verbundenen Kosten bereitzustellen.
- Zusatzleistungen dürfen keine Pflichtleistungen ersetzen, sondern müssen über die vertraglich geregelten Grundleistungen hinausgehen.
- Bewohner und Angehörige sollten sorgfältig prüfen, welche Leistungen tatsächlich notwendig und sinnvoll sind, um unerwartet hohe Kosten zu vermeiden.
Staatliche Unterstützungsleistungen
Nicht jeder Bewohner einer Pflegeeinrichtung kann die anfallenden Kosten für Pflege, Unterkunft und Zusatzleistungen aus eigener Tasche bezahlen. In solchen Fällen gibt es verschiedene staatliche Unterstützungsleistungen, die finanzielle Entlastung bieten können.
1. Sozialhilfe – Hilfe zur Pflege (§ 61 SGB XII)
Wenn die eigenen Einkünfte und Ersparnisse nicht ausreichen, um das Heimentgelt zu bezahlen, kann Hilfe zur Pflege nach § 61 SGB XII beantragt werden. Die Sozialhilfe übernimmt dann die ungedeckten Kosten für die stationäre Pflege. Voraussetzung ist, dass der Antragsteller bedürftig ist, also sein Einkommen und Vermögen unter bestimmten Freibeträgen liegt.
Leistungen der Hilfe zur Pflege:
Übernahme der nicht von der Pflegeversicherung gedeckten Pflegekosten.
Zahlung des Eigenanteils für Unterkunft und Verpflegung, wenn der Bewohner nicht selbst zahlen kann.
Unterstützung bei Investitionskosten in Bundesländern ohne staatliche Förderung.
2. Wohngeld für Pflegeheimbewohner
Bewohner eines Pflegeheims können in bestimmten Fällen Wohngeld beantragen, wenn sie nur geringe Einkünfte haben. Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten und kann auch für Pflegeheimkosten geltend gemacht werden, sofern der Bewohner als Mieter eines Zimmers gilt.
3. Pflegewohngeld in einigen Bundesländern
In Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen gibt es zusätzlich das Pflegewohngeld. Dieses deckt die Investitionskosten von Pflegeeinrichtungen, wenn der Bewohner die Kosten nicht selbst tragen kann.
4. Härtefallregelung bei Pflegekassen
In besonderen Einzelfällen gibt es eine Härtefallregelung der Pflegeversicherung. Diese greift, wenn der Pflegebedürftige einen sehr hohen Pflegeaufwand hat und die regulären Pflegeleistungen nicht ausreichen.
Pflegegrade und ihre Bedeutung für die Kostenübernahme
Seit der Pflegereform von 2017 ersetzt das Pflegegrad-System die früheren Pflegestufen. Je nach Pflegegrad übernimmt die Pflegeversicherung einen unterschiedlich hohen Betrag der Pflegekosten.
Einstufung in Pflegegrade
Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MD) oder Medicproof (für privat Versicherte). Dabei wird die Selbstständigkeit der Person anhand verschiedener Kriterien bewertet.
Die fünf Pflegegrade sind:
Pflegegrad 1 – Geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit
Pflegegrad 2 – Erhebliche Beeinträchtigungen
Pflegegrad 3 – Schwere Beeinträchtigungen
Pflegegrad 4 – Schwerste Beeinträchtigungen
Pflegegrad 5 – Schwerste Beeinträchtigungen mit besonderem Pflegebedarf
Finanzielle Unterstützung durch die Pflegeversicherung
Je höher der Pflegegrad, desto mehr Zuschüsse übernimmt die Pflegekasse. Die Pflegeversicherung beteiligt sich an den Kosten für Pflege und Betreuung, nicht aber für Unterkunft, Verpflegung oder Zusatzleistungen.
Planung und Budgetierung in der Pflege
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Wer stationäre Pflege wirtschaftlich betreiben will, muss Pflegesätze fundiert kalkulieren und regelmäßig neu verhandeln. Unser Managementwissen zeigt, worauf es bei Vorbereitung, Zahlenbasis und Verhandlungspartnern ankommt.
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