Pflegesatzverhandlung und Pflegesatzvereinbarung

Wer stationäre Pflege wirtschaftlich betreiben will, muss Pflegesätze fundiert kalkulieren und regelmäßig neu verhandeln. Unser Managementwissen zeigt, worauf es bei Vorbereitung, Zahlenbasis und Verhandlungspartnern ankommt.

Pflegesatzverhandlungen / Pflegesatzvereinbarung

Als Pflegesatz werden Entgelte bezeichnet, die von den Bewohnern und / oder Kostenträgern einer teil- oder vollstationären Einrichtung für die Leistungen der Einrichtung gezahlt werden müssen.

Jede Pflegeeinrichtung bzw. jeder Pflegebetrieb muss zunächst eine Erstverhandlung bei Neueröffnung führen. Hier werden kalkulierte Werte und Vergleichswerte zugrunde gelegt, da keine Ist-Werte vorliegen.

Die folgenden Pflegesatzverhandlungen sind für jede Pflegeeinrichtung und jeden Pflegebetrieb notwendig, um kostendeckend arbeiten zu können. Die Pflegesätze sollten jährlich neu betrachtet, kalkuliert und wenn notwendig verhandelt werden, um die wirtschaftliche Entwicklung der Einrichtung durch etwaige Kostensteigerungen (Personal, Energie) nicht zu gefährden. Voraussetzung für eine gute Kalkulation sind solide aufbereitete und plausibilisierte Zahlen.

Die Berechnung der prospektiven Zahlen sollte den zu erwartenden Kostensteigerungen entsprechen. Tariferhöhungen in den Gehältern, Aufstockung des Personals, allgemeine Energiepreiserhöhungen und bereits bekannte Erhöhungen z.B. der Versicherungsbeiträge.

Kosten und Zahlen – Definition

Bei der vollstationären Pflege zieht ein Bewohner in der Regel für einen unbegrenzten Zeitraum in eine Pflegeeinrichtung ein. Die Pflegekasse übernimmt ab Pflegegrad 2 die Kosten für die Pflege. Der Pflegegrad ist kostenmäßig für den Bewohner unerheblich – die Kosten dafür werden von den Pflegekassen übernommen.

Der Eigenanteil – richtig Einrichtungs-Einheitliche-Eigenanteil (EEE) setzt sich zusammen aus den Kosten für Unterkunft (z.B. Zimmerreinigung, Wäschereinigung, Energie und Wasser), Verpflegung (Hauptmahlzeiten, Getränke, Kaffee und Kuchen), Investitionskosten (z.B. Betrieb und Instandhaltung der Einrichtung, Ausstattung) und dem Ausbildungszuschlag. Diese Kosten werden jeweils separat verhandelt und dürfen nicht miteinander saldiert werden.

Der Ausbildungszuschlag / die Ausbildungsumlage enthält bis maximal zum Jahr 2024 zwei unterschiedliche Ausbildungskosten. Den Ausbildungszuschlag für die aktuellen Auszubildenden und die pauschale Finanzierung der neuen, generalisierten Pflegeausbildung. Durch ein Umlageverfahren werden sowohl ausbildende als auch nicht ausbildende Einrichtungen zur Finanzierung herangezogen. Dies betrifft sämtliche ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der Tagespflege. Der bisherige Ausbildungszuschlag sollte bis zum Jahr 2024 jährlich mit dem Abschluss und Wegfall der „alten“ Auszubildenden sinken.

Der Einrichtungs-Einheitliche-Eigenanteil (EEE) ist eine mit der Pflegekasse zu verhandelnde Pauschale, die unabhängig vom Pflegegrad, für alle Bewohner gleich ist.

Warum ist eine Pflegesatzvereinbarung unerlässlich?

Eine Pflegesatzvereinbarung ist unerlässlich, weil sie die wirtschaftliche Grundlage der Finanzierung von Pflegeleistungen in stationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen bildet.

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Verhandlungspartner bei den Pflegesatzverhandlungen

Kostenträger in der Pflege sind die Pflegekassen und die Sozialhilfeträger. Jedoch sind bei den Verhandlungen nicht immer Mitglieder aller Kassen und Träger involviert. Die AOK ist meist der Haupt-Verhandlungspartner – stellvertretend für alle Kostenträger.

Pauschale Entgelterhöhungen

In manchen Bundesländern werden pauschale Erhöhungen von den Kostenträgern angeboten. Diese pauschalen Angebote können, nach gründlicher Prüfung der Kostendeckung durch die Pflegeeinrichtung / den Pflegebetrieb und ohne weitere Prüfungen durch den Kostenträger, angenommen werden.

Ein großer Vorteil der pauschalen Erhöhungen ist der Wegfall der aufwendigen Vorbereitung der Unterlagen und die Einsparung der Kosten für die Begleitung der Verhandlugen durch z.B. einen Fachanwalt.  

Für die Prüfung der Kostendeckung durch das pauschale Angebot sind alle voraussichtlichen, zukünftigen Kostensteigerungen den Zahlen der BWA des letzten Jahres hinzuzufügen. Mit den prospektiven Werten ist die Kostendeckung durch die Annahme des pauschalen Angebotes zu prüfen. Erst dann sollte das Angebot angenommen werden.

Begleitung der Pflegesatzverhandlungen durch Spezialisten

Der Umgang mit Pflegesatzverhandlungen kann für Heimleiter eine schwierige Aufgabe sein. Oftmals sind sie in Bezug auf die Verhandlungspraxis unerfahren und überfordert. Eine professionelle Begleitung von Spezialisten wie z.B. Fachanwälten im Rahmen von Pflegesatzverhandlungen kann von Vorteil sein. Sie wissen in der Regel genau, was bei der Verhandlung zu beachten ist und welche Kriterien erfüllt sein müssen, um einen erfolgreichen Abschluss herbeizuführen.

Nutzen Sie unser Wirtschaftsplanungstool für eine fundierte Vorbereitung der Pflegesatzverhandlungen

Effiziente Planung und Budgetierung leicht gemacht

asierend auf den Pflegegraden deckt das Tool folgende Bereiche ab:

  • Erlöskalkulation und Ertragsplanung
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  • Sachkostenplanung
  • Investitionen und Investitionskostenplanung
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Dieses Excel-Tool bietet eine ideale Grundlage für die Vorbereitung und Durchführung von Entgeltverhandlungen, damit Sie Ihre wirtschaftlichen Ziele optimal erreichen.

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